23.02.2021
ASP: Erleichterungen für Betriebe
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Allgemein Schweine
Eine EU-Verordnung soll in Betrieben in von der ASP betroffenen Gebieten Platzprobleme in den Ställen abwenden.
Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen wurden Restriktionsgebiete eingerichtet. Aus Tierschutzgründen ist es notwendig, dass Schweine aus Betrieben in diesen Gebieten geschlachtet werden können. Damit soll das Platzproblem in den Ställen abgewendet werden.
Verordnung zur Entlastung der Betriebe
Vom grundsätzlichen Verbringungsverbot aus gefährdeten Gebieten kann die zuständige Behörde des Bundeslandes aber nur unter bestimmten Voraussetzungen abweichen und eine Genehmigung erteilen. Das teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Dazu müssen bestimmte tiergesundheitliche Untersuchungen erfolgen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte sich daher auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass dieses Prinzip auch in der neuen Durchführungsverordnung zur Bekämpfung der ASP der Europäischen Kommission beibehalten wird.
Ausnahmen für Betriebe in ASP-Gebieten
Die Verordnung, die ab 21. April gilt, sieht vor: Die zuständigen Behörden in den Bundesländern können bis zu drei Monate vorher stattgefundene tierärztliche Bestandsuntersuchungen berücksichtigen, wenn ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen festgestellt worden ist. Diese Untersuchungen sind nötig, damit eine Ausnahmegenehmigung für einen Betrieb, der in einem ASP-Restriktionsgebiet lieg, erteilt werden kann.
Bisher ist bei 706 Wildschweinen die ASP festgestellt worden, nach wie vor in eng begrenzten Gebieten. Die Hausschweinebestände in Deutschland sind weiterhin frei von ASP. Der Verzehr von Schweinefleisch ist unbedenklich.
Foto: Ralph/pixabay.com (Symbolbild)