01.06.2021
Ausstieg aus dem Kükentöten
BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT
Themen
Bio Geflügel Nachhaltige Landwirtschaft Normen und Vorschriften Politik
Der Deutsche Bundestag hat am 20. Mai 2021 das Gesetz von Bundesministerin Julia Klöckner zum Verbot des Kükentötens beschlossen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte es am 20. Januar 2021 vorgelegt. Damit wird Deutschland weltweit Vorreiter auf dem Gebiet.
Jedes Jahr werden allein in Deutschland etwa 45 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Dabei handelt es sich um die männlichen Geschwister der Legehennen. Die weiblichen Küken werden zu den Legehennen, die unsere Konsumeier legen.
Das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes zielt auf ein flächendeckendes Verbot des Kükentötens in Deutschland ab Ende 2021. Das gesetzliche Verbot ist erforderlich, um das Töten der Hühnerküken einheitlich zu unterbinden und Verstöße wirksam sanktionieren zu können.
Pressekonferenz Bundesministerin Julia Klöckner stellt Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten vor
Warum werden bislang so viele Küken getötet?
Die für die Produktion von Eiern gezüchteten Hühnerrassen eignen sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Produktqualität weniger für die Erzeugung von Fleisch. Männliche Küken dieser Legerassen werden daher bislang in den meisten Fällen nicht aufgezogen und direkt nach dem Schlupf getötet.
Das BMEL hat sich für ein Ende dieser Praxis eingesetzt. Da ein Verbot des Kükentötens nur Sinn macht, wenn Betriebe nicht mangels Alternativen ins Ausland abwandern, hat das BMEL seit 2008 mit mehreren Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen unterstützt, die das Töten männlicher Küken überflüssig machen.
Hintergrund: Welche Alternativen wurden entwickelt?
Geschlechtsbestimmung im Brutei
Mit der Geschlechtsbestimmung im Brutei ("In-ovo-Geschlechtsbestimmung") lässt sich frühzeitig vor dem Schlupf der Küken prüfen, ob aus dem Ei ein weibliches oder männliches Küken schlüpft. Eier, in denen sich weibliche Küken entwickeln, werden weiter bebrütet; das Bebrüten der Bruteier mit männlichen Embryonen wird abgebrochen. Die aussortierten Eier können dann beispielsweise als Futtermittel genutzt werden.
Die vom BMEL geförderten Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei ("In-ovo-Geschlechtsbestimmung") verfolgen zwei unterschiedliche Ansätze:
Beim endokrinologischen Verfahren werden die Eier etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird von jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dabei das Eiinnere mit dem Embryo zu beschädigen. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Verfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt.
Beim spektroskopischen Verfahren werden die Eier etwa vier Tage lang bebrütet. Dann wird ein spezieller Lichtstrahl in das Ei-Innere geschickt. Das Geschlecht wird durch eine Analyse des reflektierten Lichts bestimmt. Wird im Brutei ein männlicher Embryo festgestellt, wird die Bebrütung abgebrochen. Wird im Brutei ein weiblicher Embryo festgestellt, wird die Bebrütung fortgesetzt, so dass nach insgesamt 21 Tagen die Küken schlüpfen und anschließend zu Legehennen heranwachsen können. Von der Geschlechtsbestimmung bekommen die sich entwickelnden Küken nichts mit.
Die mit BMEL-Mitteln entwickelten Grundlagen wurden von der Wirtschaft aufgegriffen, um sie für die Brütereien in praxistaugliche Lösungen zu überführen. Seit November 2018 sind Konsumeier erhältlich, die von Hennen gelegt wurden, die durch eine Geschlechtsbestimmung im Brutei ohne Kükentöten erzeugt wurden. Wöchentlich werden bereits 60 000 Bruteier, in denen sich weibliche Küken entwickeln, identifiziert.
Das Zweinutzungshuhn: Eier- und Fleischlieferant
Neben der Geschlechtsbestimmung im Brutei hat das BMEL als weitere Alternative zum Kükentöten die Züchtung von Zweinutzungshühnern gefördert. Bei Zweinutzungshühnern wachsen die weiblichen Küken zu Legehennen heran und die männlichen Küken werden zur Mast aufgezogen.
Bislang legen die Hühner der Zweinutzungsrassen im Vergleich zu Hühnern reiner Legelinien deutlich weniger Eier. Auch die männlichen Tiere der Zweinutzungsrassen nehmen im Vergleich zu Hähnen der üblichen Mastlinien wesentlich langsamer an Gewicht zu. Bisher ist die Tierhaltung mit einer Zweinutzungsrasse nur durch eine Quersubventionierung im Rahmen spezieller Programme wirtschaftlich umsetzbar.
Aufzucht der männlichen Tiere
Alternativen zum Töten männlicher Küken
Eine andere Alternative zum Kükentöten ist die Aufzucht der männlichen Geschwister der Legehennen. Einige Betriebe haben mit der Aufzucht der männlichen Küken begonnen und halten die männlichen Tiere zur Erzeugung von Fleisch.Für die Aufzucht dieser männlichen Tiere ist ein deutlich längerer Zeitraum – etwa viermal so lang wie bei der Aufzucht von Masthühnern – erforderlich. Zudem ist hier auch der Futterverbrauch erheblich höher, wohingegen die einzelnen Fleischteilstücke im Vergleich zu denen von spezialisierten Masttieren kleiner sind und einen höheren Fettanteil aufweisen. Die damit verbundenen höheren Produktionskosten werden in der Regel dadurch ausgeglichen, dass die Eier der Legehennen mit einem entsprechenden Aufschlag vermarktet werden: Jedes Ei der Geschwisterhennen kostet insofern einige Cent mehr.