08.02.2023
BMEL-Online-Umfrage: Wird das Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken befolgt?
GRUUNA.COM
Themen
Allgemein
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will in einer Umfrage von landwirtschaftlichen Betrieben wissen, ob sich die Handelspraktiken seit 2021 verbessert haben.
BMEL verlängert Frist für Teilnahme an Umfrage bis 17. Februar
2021 ist das Agrar-Organisationen-und-Lieferketten-Gesetz in Kraft getreten
Ziel ist, kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe vor unfairen Handelspraktiken großer Käufer zu schützen
Noch bis zum 17. Februar haben Agrarbetriebe die Möglichkeit, an einer Online-Befragung zur Wirksamkeit des Agrar-Organisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) teilzunehmen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will wissen, ob sich die Lage seit Inkrafttreten des Gesetzes 2021 in der Praxis verbessert hat.
Handelspraktiken: Gleichgewicht zwischen kleineren Agrarbetrieben und Handelsunternehmen
Das Gesetz wurde geschaffen, um Landwirte in ihrer Rolle als kleinere Marktteilnehmer zu stärken. So sollen Sie mehr Verhandlungsmacht gegenüber Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel bekommen. Durch das Marktungleichgewicht in der Lebensmittelkette zu Ungunsten der Landwirte hatten sich in der Vergangenheit Praktiken etabliert, die Erzeuger benachteiligen.
Maßgebend sind ungleiche Umsätze
Laut dem AgrarOLkG sind bei Verträgen zwischen Erzeugern und Käufern verschiedene Praktiken verboten, wenn die Jahresumsätze des Handelsunternehmens und dem Lieferanten in einem Missverhältnis stehen. Der Gesetzgeber sieht dabei Pauschalen vor. Unlautere Handelspraktiken werden mit Bußgeldern geahndet, wenn der Lieferant zum Beispiel einen Jahresumsatz von bis zwei Millionen Euro und der Käufer von über zwei Millionen Euro hat. Zu den verbotenen Praktiken zählen beispielsweise Zahlungsziele von über 30 Tagen für verderbliche Waren und von über 60 Tagen für andere Erzeugnisse. Auch die Rücksendung von nicht verkauften Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen ohne Kaufpreiszahlung ist verboten.
Foto: Adam Radosavljevic/Pixabay.com