08.02.2021
Drohnen: Das steckt hinter der neuen EU-Verordnung
CYA GMBH
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Europa Allgemein
Mit einer neuen EU-Verordnung wurde zu Jahresbeginn der Betrieb der auch in der Landwirtschaft gebräuchlichen Drohnen verschärft.
Laut dem Digitalverband Bitkom setzt bereits jeder zehnte Landwirt in Deutschland Drohnen ein. Seit Jahresbeginn gilt die neue EU-Drohnenverordnung, die auch für Landwirte gilt und einige Änderungen mit sich bringt.
Drohnen in drei Kategorien eingeteilt
In der Verordnung werden Drohnen in drei Kategorien eingeteilt. Zu den „offenen“ Drohnen zählen Fluggeräte, die eine Startmasse von weniger als 25 Kilogramm haben, innerhalb der Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.
Die Kategorie „speziell“ beinhaltet Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen der „offenen“ Kategorie übersteigt, zum Beispiel beim Betrieb außerhalb der Sichtweite und/oder ab 25 Kilogramm Startmasse. Dann gibt es noch die Kategorie „zulassungspflichtig“. Diese betrifft den Betrieb von großen und schweren Drohnen, die zum Beispiel zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.
Registrierungspflicht beachten
Betreiber der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm unterliegen einer Registrierungspflicht. Das gilt auch für Fluggeräte unter 250 Gramm, die mit einer Kamera ausgestattet sind. Auch Fluggeräte unter 250 Gramm, die über einen Sensor verfügen, der personenbezogene Daten erfassen kann, müssen registriert werden - ebenso Geräte aus der „speziellen“ Kategorie.
Drohnen-„Führerschein“ ist verpflichtend
Mit der neuen Verordnung wurde auch die Verpflichtung zum Kompetenznachweis verschärft. Während bisher ein „Führerschein“ ab einem Startgewicht ab 2 Kilogramm Startmasse nötig war, wurde das Gewicht auf 250 Gramm gesenkt. Damit soll laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) sichergestellt werden, dass der Kompetenznachweis in der Breite verpflichtend wird, aber für einfachere Betriebsarten unkompliziert zu erwerben ist.
Weitere Informationen können auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums nachgelesen werden.
Drohnennutzung in der Landwirtschaft
Die gvf VersicherungsMakler AG und die CYA GmbH führte im November ein Webinar über die Drohnennutzung in der Landwirtschaft durch. Dieses kann hier weiterhin angesehen werden.
Foto: pixel2013/pixabay.com (Symbolbild)