07.05.2022
Erhöhung des Mindestlohns: Verbände befürchten gravierende wirtschaftliche Folgen
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Allgemein Politik
Ab 1. Oktober soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden. Der Bauernverband und die Arbeitgeberverbände kritisieren das Vorhaben der Bundesregierung.
Die Bundesregierung will den geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöhen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) kritisieren nach der Bundestagsdebatte über den ersten Entwurf das Vorhaben.
Rukwied sieht parteipolitische Motivation
Die Präsidenten der Verbände, Joachim Rukwied (DBV) und Martin Empl (GLFA) befürchten „gravierende negative Folgen“ und warnen: „Unsere Betriebe sind bereits durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen deutlichen Kostensteigerungen in der Landwirtschaft in den vergangenen Wochen massiv belastet.“ Dadurch werde schon die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro zum 1. Juli zu einer großen Herausforderung, insbesondere für die arbeitsintensiven Obst-, Gemüse und Sonderkulturbetriebe. Sie sehen durch eine weitere Anhebung des Mindestlohns die Wirtschaftlichkeit der Betriebe gefährdet. Des weiteren befürchten die Präsidenten eine weitere Verdrängung des heimischen Obst- und Gemüsebaus ins Ausland. Rukwied ergänzt: „Diese Mindestlohnerhöhung ist ausschließlich parteipolitisch motiviert.“ Es könne nicht sein, dass der Mindestlohn zum Spielball der Parteien wird und wir künftig bei jeder Bundestagswahl einen Wettbewerb der Parteien um die höchste Mindestlohnanhebung haben werden.
Rechtliche Probleme bei Erhöhung des Mindestlohns?
Höchst bedenklich finden Rukwied und Empl, dass der Staat mit einer gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns erneut in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie eingreift. „Mittlerweile liegen bereits zwei Gutachten namhafter Rechtswissenschaftler vor, die eine Verletzung der Tarifautonomie durch die geplante staatliche Mindestlohnfestsetzung feststellen“, erklärt Empl. „Wir können nur an die Abgeordneten des deutschen Bundestags appellieren, die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken bei ihren Beratungen zu berücksichtigen und zur Wahrung unserer grundgesetzlichen Ordnung der geplanten gesetzlichen Mindestlohnanhebung nicht zuzustimmen.“
Foto: VSSE e.V./Christoph Göckel