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08.01.2022

EU-Öko-Verordnung: Was hat sich am 1. Januar geändert?

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EU-Öko-Verordnung: Was hat sich am 1. Januar geändert?

Seit Jahresbeginn gilt die neue Öko-Verordnung der Europäischen Union mit einigen Änderungen.

Seit 1. Januar muss die neue EU-Öko-Verordnung angewendet werden. Allein in Deutschland müssen sich über 50.000 Unternehmen sowie Kontrollstellen und Kontrollbehörden auf die neuen gesetzlichen Vorschriften einstellen. In Europa und weltweit sind es Millionen Landwirte sowie Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die direkt oder indirekt vom Gesetz-Update betroffen sind. Ziel des neuen Bio-Rechts ist eine umweltfreundliche Landwirtschaft und schonende Lebensmittel-Herstellung. 

Qualität in gesamter Wertschöpfung

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht in Bio eine Prozessqualität. Nicht nur die hohe Qualität des Endproduktes stehe im Fokus, sondern vor allem der gesamte Produktionsprozess vom Acker bis in den Einzelhandel. So sichere das Bio-Recht beispielsweise, dass die Tiere Auslauf bekommen oder Gentechnik und chemisch-synthetische Pestizide tabu sind, so der BÖLW.

EU-Öko-Verordnung: Das änderte sich

  • Geltungsbereich erweitert: Auch „landwirtschaftsnahe Produkte“ wie zum Beispiel Bienenwachs oder Leder können jetzt in Öko-Qualität zertifiziert werden.

  • Verarbeitung: Nanostoffe sind in der Bio-Lebensmittelherstellung verboten. Die Regeln für den Einsatz von Aromen wurden verschärft: Sie müssen nun wenig verarbeitet und stärker ökologisch sein.

  • Bodengebundener Anbau gesichert: Bio-Pflanzen müssen im gewachsenen Boden wachsen, das gilt jetzt auch für Unterglas-Anbau.

  • Saatgutregeln stärken Prinzip „Bio von Anfang an“: Regeln für heterogenes und öko-gezüchtetes Material und eine Saatgutdatenbank sorgen für mehr Öko-Saatgut und setzen Anreize für die Öko-Züchtung.

  • Neue Regeln in der Tierhaltung: Viele neue Vorschriften gibt es für die Bio-Geflügelhaltung. Elterntier-, Bruderhahn- und Junghennen-Haltung sind erstmals europäisch geregelt. Gänzlich neu sind Vorgaben für Hirsche und Kaninchen.

  • Paradigmenwechsel beim Import: Galt bisher das Prinzip der Gleichwertigkeit, wird künftig Konformität herrschen – die Bio-Regeln müssen eins zu eins angewendet werden.

  • Kontrolle weiter streng: Die Bio-Kontrolle findet weiter mindestens einmal jährlich statt, wird aber risikoorientierter gestaltet.

  • Vorsorgemaßnahmen in allen Betrieben: Auch Landwirte, Händlerinnen und Importeure müssen nachweisen, dass sie gegen nicht erlaubte Stoffe vorsorgen.

Alles zur neuen EU-Öko-Verordnung finden Sie auf der Internetseite des BÖWL.

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