17.08.2020
Ferkel: Bundesministerium fördert erneut Narkosegeräte
GRUUNA
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Politik Gesellschaft
Das Bundeslandwirtschaftsministerium bezuschusst Sauenhalter erneut beim Kauf von Geräten für die Narkose der Ferkel.
Ab 1. Januar 2021 ist in Deutschland die betäubungslose Kastration der Ferkel verboten. Es gibt drei Verfahren, die die bisherige Kastration ohne Betäubung ersetzen werden: die Mast von Jungebern, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose. Für die sogenannte Isofluran-Narkose sind Geräte notwendig. Diese werden vom Bundeslandwirtschaftsministerium gefördert.
Sachkundenachweis für Narkose der Ferkel notwendig
Voraussetzung ist unter anderem, dass die notwendige Sachkunde theoretisch und praktisch in einer Schulung erlangt und nachgewiesen wurde. Mindestalter, räumliche Ausstattung und andere Kriterien müssen zudem erfüllt sein. Die Landwirte erhalten bei der Anschaffung von Narkosegeräten (Isoflurannarkose) Unterstützung: Für 2020 stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro je Sauenhalter begrenzt.
Bereits 3.500 Förderanträge eingegangen
Bis zum 1. Juli 2020 hatten gut 3.500 Sauenhalter die Förderung eines Isofluran-Narkosegerätes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt. Das entspricht knapp der Hälfte aller sauenhaltenden Betriebe. Jetzt haben noch weitere Ferkelerzeuger die Möglichkeit, diese Förderung in Anspruch zu nehmen: Vom 31. August bis 14. September 2020 können die Betriebe Anträge zur Förderung eines Isofluran-Narkosegerätes stellen.
Weitere Informationen erhält man auf der Internetseite des BLE.