02.02.2023
Institut schlägt vor: Ein eigenes Erneuerbare-Energien-Gesetz für die Landwirtschaft?
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Allgemein Energie
Das Ökoinstitut und Bioland schlagen vor, nachhaltige Landwirtschaft nach dem Vorbild der EEG-Umlage zu finanzieren.
Ökoinstitut und Bioland wollen Umlagesystem für nachhaltige Landwirtschaft etablieren
Vorbild ist die EEG-Umlage
Verarbeiter würden Aufschlag bezahlen
Laut der Initiatoren wären Lebensmittel nur geringfügig teurer
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber, vorrangig Anlagen, die zum Beispiel Solar- oder Windenergie produzieren, an das Netz anzuschließen. Die EEG-Umlage, mit der die Energiewende finanziert wird, müssen alle Stromverbraucher bezahlen. Um die Konsumenten zu entlasten, hat die Bundesregierung diese Umlage vergangenes Jahr ausgesetzt. Das „Öko-Institut e. V. - Institut für angewandte Ökologie“ und der Verband Bioland schlagen jetzt vor, Biodivisititätsmaßnahmen der Landwirtschaft durch ein ähnliches Umlagesystem zu finanzieren.
Verarbeiter sollen für nachhaltige Landwirtschaft Umlage bezahlen
Durch eine solche Regelung sollen laut der Initiatoren Kosten für Fördermaßnahmen auf Produkteinheiten der landwirtschaftlichen Rohwaren Getreide, Milch, Fleisch, Ölfrüchte, Zuckerrüben und Kartoffeln heruntergebrochen werden. Entrichten müssten die Umlage dann Molkereien, Schlachthöfe oder Mühlen, die bei Landwirten kaufen. Wie genau die Kosten für die ökologischen Maßnahmen ermittelt und wie sie rechtssicher auf die Verarbeiter verteilt werden können, soll bis Mitte 2024 untersucht werden.
Lebensmittel für Verbraucher teurer
Im Endeffekt würden die Umlage die Verbraucher bezahlen. Laut dem Öko-Institut würde es nur zu einem kleinen Aufschlag kommen. Das hätten erste Betrachtungen gezeigt, heißt es in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig sieht man „große Finanzströme in Richtung nachhaltige Landwirtschaft fließen“. Das Institut hat berechnet: 2020 haben landwirtschaftliche Betriebe aus dem Verkauf von einem Kilogramm Mischbrot rund 22 Cent erhalten. Das macht knapp zehn Prozent des Preises aus, den Verbraucher im Geschäft bezahlen. Mit einer Umlage kämen für Endkunden ein bis zwei Cent dazu.
Foto: Levke Hannemann/Pixabay.com