18.06.2021
Pestizid-Verbot: Landwirte erhalten Erschwernisausgleich
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Pflanzenschutz Ackerbau Betriebsmittel Insektizid
Für Landwirte, die Nachteile durch die Verbote von Pestiziden haben, sind 65 Millionen Euro Förderungsmittel vorgesehen.
Landwirte, die Nachteile durch die Pestizid-Verbote haben, sollen künftig Geld vom Staat bekommen. Der Förderungssatz „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ ist Teil des Insektenschutzes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).
65 Millionen Euro Förderung für Landwirte
Zur Finanzierung dieses Fördergrundsatzes werden im Sonderrahmenplan ab dem Haushalt 2022 zweckgebunden zusätzlich 65 Millionen Euro veranschlagt. Diese maßnahmenspezifische Zweckbindung wird auch in Form eines Haushaltsvermerks festgehalten. Der Gesamtplanfonds wird jährlich um diesen Betrag erhöht.
Inhaltliche Eckpunkte des Fördergrundsatzes
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Landwirte, deren Flächen von Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betroffen sind. Diese sind in der geplanten Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung sowie in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes festgehalten.
Die Förderung wird in Übereinstimmung mit Artikel 30 der ELER-Verordnung angewandt. Diese gilt für Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Für Grünland in FFH-Gebieten und für Flächen im Randbereich von Gewässern gilt die Wasserrahmenrichtlinie.
Förderfähig sollen zusätzliche Kosten und Einkommensverluste durch die Einschränkungen hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sein. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt;
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der aufgrund betrieblicher Daten objektiv ermittelten Durchschnittsbelastung der Betriebe.
Die Länder dürfen aufgrund regional höherer Erschwernisse die Förderung anpassen. Nach Zustimmung durch die Haushalts- und Koordinierungsreferenten des Bundes und der Länder wird umgehend die beihilferechtliche Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingeleitet.
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