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19.04.2022

Thüringen: Entschädigung für Landwirte bei Rückverlegung von Deichen

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Thüringen plant im Sinne des Hochwasserschutzes die Rückverlegung von Deichen. Agrarflächen sollen durch Ausgleichszahlungen weiterhin geschützt sein.

Das Umweltministerium Thüringen hat angekündigt, den Hochwasserschutz durch Rückverlegung von Deichen zu verbessern. Das berichtet Zeit Online. Ziel sei es, bis 2027 knapp 1.600 Hektar zusätzliche Überflutungsflächen zu schaffen, zitiert das Portal das Ministerium. Das Problem: Ackerflächen sind dann nicht mehr vor Hochwasser geschützt. Landwirte sollen bei Schäden Ausgleichszahlungen erhalten. 

Umsetzung der Regelung von 2019

Die Agrarflächen würden bei Überflutung begutachtet und der Schaden beglichen. Eine Entschädigungsregelung für Agrarflächen bei Deichverlegung besteht laut dem Thüringer Wasserwirtschaftsrecht schon seit 2019. Eine neue Verwaltungsvorschrift macht die Umsetzung der Regelung jetzt möglich. Sie ist Grundlage für geplante Projekte im Landesprogramm Hochwasserschutz für den Zeitraum von 2022 bis 2027.

Thüringer Landbesitzer haben 25 Jahre lang Anspruch

Umweltministerin Anja Siegesmund erinnert dem Bericht zufolge daran, dass die Thüringer Gewässer vor Jahrzehnten zu sehr verengt worden seien. Sie sprach sich dafür aus, dass bei der Rückverlegung von Deichen die Interessen der Landbesitzer gewahrt bleiben müssen. “Wenn wir mehr natürlichen Flutungsraum für Flüsse wie Gera und Unstrut schaffen, schützt das uns alle”, wird die Ministerin zitiert. Mit der Neuregelung haben Landwirte im Überschwemmungsfall 25 Jahre lang Anspruch auf Entschädigung. Das gilt für Schäden, die mit dem alten Deich nicht entstanden wären.

Foto: Hans Benn/pixabay.com (Symbolbild)

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