21.07.2022
Tiergesundheit: Das müssen Tierhalter über die erweiterte Aufzeichnungspflicht wissen
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Allgemein Rinder Schweine
Für Tierhalter gilt ab sofort die Erweiterung des EU-Tiergesundheitsrechts.
Die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts wurden geändert. Tierhalter müssen nun erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit beachten. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) mitteilt, gilt das für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen.
Auch die Untersuchung der Tiergesundheit muss dokumentiert werden
Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich.
Bei Nichtbeachtung drohen Tierhaltern Kürzungen der EU-Förderungen
Im Rahmen der so genannten Cross Compliance wird auch kontrolliert, ob Zahlungsempfänger von EU-Agrarförderung die erweiterten Anforderungen beachten. Ausgenommen sind Betriebe, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen. Verletzungen der Aufzeichnungspflichten können dazu führen, dass Zahlungen gekürzt werden.
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